Miete und Wohneigentum
Rechtsanwalt
Dr. Christian Freitag
Mietvertrag und Wohnungseigentum sind regelmäßig auf mittelfristige oder längerfristige Dauer angelegt. Die möglichen Streitpunkte und Regelungsbedürfnisse im Lauf einer solchen Beziehung sind nicht zuletzt aufgrund der immer komplexeren Gesetze und der umfangreichen Rechtsprechung rechtlich und tatsächlich sehr anspruchsvoll geworden.
Um den gestiegenen Herausforderungen gerecht werden zu können, stehe ich Ihnen auf den Gebieten des Wohnraummietrechts, des Gewerberaummietrechts, des Pachtrechts und des Wohnungseigentumsrechts mit rechtlicher Kompetenz und jahrelanger Erfahrung zur Seite.
Typische Problemfelder im Bereich des Miet- und Pachtrechts, in denen wir Sie beraten und außergerichtlich und vor Gericht vertreten sind:
- die Gestaltung des Vertrages
- Miet- oder Pachterhöhungen
- Betriebs- und Heizkostenabrechnungen
- Zahlungsrückstände, Kündigung wegen Zahlungsrückstand
- Mängel des Miet- oder Pachtobjekts
- Minderung der Miete oder Pacht
- Kaution
- Kündigung wegen Vertragsverletzungen
- Kündigung wegen Eigenbedarf
- Verwertungskündigung
- Kündigung aus sonstigen Gründen,
Weiter helfen wir Ihnen natürlich auch bei allen sonstigen Problemen im Zusammenhang mit Miet- oder Pachtverträgen. Sprechen Sie uns an.
Beim Wohnungseigentum sind typische Problemfelder:
- Streitigkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft mit dem Bauträger wegen z.B. Mängeln des Gemeinschafts- /Sondereigentums
- Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern und Verwalter, z.B. über Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan, usw.,
- Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern z.B. über Nutzungs- und Gebrauchsrechte, Duldungspflichten, bauliche Veränderungen, Instandhaltungen, Modernisierungen, usw.,
- Verteilung von Kosten (Lasten und Kostentragung der Wohnungseigentümer untereinander)
- Anfechtung von Beschlüssen, usw.
Auch bei diesen umfassenden und häufig schwierigen Problemen bieten wir Ihnen unsere Unterstützung an. Insbesondere bei Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit baulichen Maßnahmen stehen und die neben dem Wohnungseigentumsrecht auch das Baurecht betreffen, ist gleichzeitig Kompetenz und Erfahrung im Baurecht gefragt. Hier kommt Ihnen zu Gute, dass ich auch auf dem Gebiet des Baurechts spezialisiert ist.
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