Zulässigkeit der befristeten Vertragsverlängerung über die Regelaltersgrenze hinaus - EuGH- Urteil vom 28.02.2018 - Az.: C-46/17

von RAin Judith Schneider-Hezel

Dem Europäischen Gerichtshof lag folgender Sachverhalt zur Entscheidung vor:

Ein Lehrer schloss mit seinem Arbeitgeber, der Stadt Bremen, einen befristeten Arbeitsvertrag, der vorsah, dass die Befristung über den Eintritt in das Renteneintrittsalter hinaus fort gelten sollte.Eine weitere Verlängerung unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Arbeitgebers war vorgesehen. Später lehnte die Stadt den Antrag auf Verlängerung des Arbeitsverhältnisses ab. Die Klage des Lehrers richtetes sich gegen die Ablehnung der Stadt. Seines Erachtens sei fraglich, ob eine solche Vereinbarung eine Diskriminierung des Alters darstelle oder überhaupt mit der Befristungsrichtlinie vereinbar sei.

Gemäß der Entscheidung des EuGH ist eine entsprechende Regelung mit dem Unionsrecht vereinbar. Eine Altersdiskriminierung liegt danach nicht vor. Die automatische Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mit Erreichen des Rentenalters stellt den Grundfall dar, eine Fortsetzung setze in jedem Fall eine Zustimmung beider Parteien voraus. Der EuGH weist in seinem Urteil darauf hin, dass ein Arbeitnehmer, der das Regelalter für den Bezug der gesetzlichen Altersrente erreicht, sich von anderen Beschäftigten nicht nur hinsichtlich seiner sozialen Absicherung unterscheide, sondern auch dadurch, das er sich regelmäßig am Ende seines Beruflebens befinde. Es bestünde daher nicht die Alternative, einen unbefristete Arbeitsvertrag zu bekommen. 

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