Familienrecht

Rechtsanwalt

Felix Bihlmaier

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Das Familienrecht regelt die rechtlichen Beziehungen verwandter oder verheirateter Personen zueinander.

Stehen Verwandte oder Ehegatten sich in einem Rechtsstreit gegenüber, führt dies regelmäßig, bedingt durch die enge familiäre Verbindung, zu einer starken persönlichen und emotionalen Betroffenheit der Beteiligten.

Im Familienrecht ist es daher unerlässlich, zeitsparend und zielstrebig zu agieren.

Dies gilt für alle anwaltlichen Tätigkeiten im Familienrecht, beispielhaft hierfür sind folgende zu nennen:

  • die Beratung und rechtliche Vertretung im Fall der Trennung von Ehegatten,
  • die Vertretung in Scheidungsverfahren und in Verfahren der Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft,
  • die Berechnung und Durchsetzung bzw. die Abwehr von Unterhaltsansprüchen,
  • die Beratung und Vertretung rund um Fragen der elterlichen Sorge und des Umgangs mit minderjährigen Kindern und
  • die Vertretung in Verfahren der Feststellung oder der Anfechtung der Vaterschaft.

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